FAQ: Google Ads und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Hinblick auf Ihre Verpflichtungen gemäß der DSGVO sollten Sie eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Denn nur ein Anwalt kann Ihnen speziell auf Ihre Situation zutreffende rechtliche Ratschläge erteilen. Diese Website ist in keiner Weise dafür vorgesehen, eine juristische Beratung zu bieten oder zu ersetzen.

Einführung in die DSGVO

Was ist die DSGVO und welche Länder sind davon betroffen?

Die DSGVO ist eine Weiterentwicklung der EU-Datenschutzvorschriften. Sie ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Obwohl es sich um eine EU-Rechtsvorschrift handelt, gilt sie für alle, die personenbezogene Daten von Verbrauchern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheben oder verarbeiten. Sie betrifft also nicht nur Unternehmen in der EU. Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Welche Hauptbereiche sind in Zusammenhang mit der DSGVO zu beachten?

Wir halten uns an die DSGVO und bitten Sie, die Pläne zur Einhaltung der Verordnung in Ihrem Unternehmen zu überprüfen. Dabei sind folgende Hauptbereiche zu beachten:

  • Wie wird in Ihrem Unternehmen gewährleistet, dass Nutzern eine gewisse Kontrolle und Transparenz hinsichtlich der Verwendung ihrer Daten zukommt?
  • Wie werden den Nutzern die Vorteile der Datenfreigabe in Ihrem Unternehmen erklärt?
  • Verfügt Ihr Unternehmen über die Einwilligungen, die gemäß DSGVO erforderlich sind?
  • Hat Ihr Unternehmen geeignete Systeme, um die Einstellungen und Zustimmungen von Nutzern zu registrieren?
  • Wie zeigen Sie Aufsichtsbehörden und Geschäftspartnern, dass Sie die Grundsätze der DSGVO einhalten und eine verantwortungsvolle Organisation sind?

Für welche Arten von Daten gilt die DSGVO in Zusammenhang mit Onlineanzeigen?

In der DSGVO wird der Begriff "personenbezogene Daten" auf Online-IDs wie IP-Adressen, Gerätekennungen und Cookie-IDs erweitert. Für weitere und auf Ihre spezielle Situation zutreffende Informationen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Welche Arten von Daten werden von Google erhoben und verarbeitet?

Die Google-Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen dazu, welche Arten von Daten wir erheben. Informationen zu Auftragsverarbeiterdiensten für Werbung finden Sie hier: privacy.google.com/businesses/adsservices.

Die DSGVO und Google Ads

Was sind die wichtigsten Änderungen für Google Ads, über die ich Bescheid wissen muss?

Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google müssen Sie Ihren Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestimmte Informationen offenlegen und gegebenenfalls ihre Einwilligung einholen – z. B. für die Verwendung von Cookies, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, oder für die Erhebung, Freigabe und Nutzung personenbezogener Daten für personalisierte Anzeigen. Diese Richtlinie entspricht den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der DSGVO.

Wir haben auch unsere Hilfeseite für die Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung aktualisiert, um Fragen unserer Kunden entsprechend zu berücksichtigen. Je nach den von Ihnen verwendeten Produkten hat die DSGVO unterschiedliche Konsequenzen für Sie. Weitere Informationen dazu, wie wir unseren Google Ads-Kunden helfen, die DSGVO einzuhalten, finden Sie im Hilfeartikel "Werbetreibende bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen".

Auf meiner Website gibt es bereits eine Cookie-Einwilligungserklärung. Ändert sich für mich dennoch etwas?

Wir können nicht beurteilen, ob Ihre Einwilligungserklärung ausreicht. Aber die Anforderungen der DSGVO gehen im Allgemeinen über die heute üblichen Cookie-Banner hinaus. Weitere Informationen erhalten Sie auf cookiechoices.org. Dort finden Sie auch Formulierungsvorschläge, die sich unter Umständen für Ihre Mitteilung zur EU-Nutzereinwilligung eignen. Das richtet sich jedoch danach, wie Sie unsere Dienste nutzen und welche Drittanbieter oder anderen Partner Sie einbeziehen. Sie sollten sich mit Ihrem Anwalt beraten, welche Formulierung für Ihre Website oder App angebracht ist.

Kann ich meine Marketingdaten für Google Ads freigeben?

Mit Google Ads-Funktionen wie Remarketing und Kundenabgleich können Sie Zielgruppenlisten für die Ausrichtung auf Google-Media und Drittanbieterwebsites erstellen oder hochladen. Gemäss unserer Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung müssen Werbetreibende, die für Zielgruppenlisten zum Kundenabgleich Remarketing-Tags implementieren oder Datendateien hochladen, die Nutzereinwilligung zur Erhebung von Daten für personalisierte Anzeigen einholen. Ausserdem ist beim Einsatz von Conversion-Tags zu Analysezwecken eine Einwilligung zur Verwendung von Cookies erforderlich.

Hier finden Sie weitere Informationen dazu, wie wir in Google Ads mit Daten umgehen:

Kann ich meine Zielgruppen-/Remarketing-Listen löschen bzw. die Mitgliedschaft steuern?

Informationen zum Löschen und Speichern von Daten finden Sie im Abschnitt "Datenerhebung, Datenlöschung und Einstellungen für die Datenaufbewahrung" des Hilfeartikels "Werbetreibende bei der Einhaltung der DSGVO unterstützen".

Weitere Fragen zu den Konsequenzen der DSGVO sollten Sie unbedingt mit Ihrem Anwalt klären, denn wir können Ihnen keine Rechtsberatung bieten. Gern erläutern wir aber unsere Richtlinien und erklären, wie sich unsere Produkte auf Ihre Anforderungen und Wünsche abstimmen lassen.